Heute hat der Bundesrat die Botschaft zum Gütertransportgesetz publiziert. Darin ist die Förderung der Güterschifffahrt auf dem Rhein mit der Förderung von Hafeninfrastrukturen durch den Bund enthalten. Ein Meilenstein für die Rheinhäfen und die Güterschifffahrt auf dem Rhein. Die Schweizerischen Rheinhäfen sind hoch erfreut, dass die Motion von Ständerätin Eva Herzog umgesetzt und die Rheinschifffahrt im Gesamtkontext des Güterverkehrs für die Versorgung der Schweiz gefördert werden soll.
Der Bundesrat anerkennt mit dieser Botschaft die Bedeutung der Rheinhäfen als nationale Infrastruktur für die Landesversorgung mit unentbehrlichen Gütern, insbesondere die Rolle der Rheinschifffahrt für den Import- und Exportverkehr zwischen der Schweiz und Übersee.
Der Bundesrat will die rechtlichen Grundlagen schaffen, um die Hafeninfrastrukturen gemeinsam mit den Eignerkantonen in die Zukunft entwickeln zu können. Ziel ist es, den Zugang der Schweiz zum Rhein als europäische Wasserstrasse sicherzustellen und eine effiziente Einbindung der Rheinschifffahrt in multimodale Logistikketten zu ermöglichen. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsträgers Wasserstrasse für den Import- und Exportverkehr der Schweiz gestärkt und auch ein leistungsfähiger, attraktive Transportweg neben der Schiene entlang des Rheins zu den Seehäfen der Wirtschaft zur Verfügung gestellt.
Florian Röthlingshöfer, Direktor Schweizerische Rheinhäfen: „Die Botschaft zum Gütertransportgesetz ist ein bedeutender Meilenstein für die Schweizerischen Rheinhäfen. Dass sich der Bund mit dem Instrument einer Leistungsvereinbarung an der Entwicklung und Erneuerung der Hafeninfrastrukturen beteiligen, und auch die Weiterentwicklung der Güterschifffahrt auf dem Rhein zu einem emmissionsfreien Verkehrsträger fördern möchte, ist ein wichtiges Signal für die Zukunft der Rheinschifffahrt.“