Schifffahrtsschalter

Achtung: Standort Schifffahrtsschalter!
Seit dem 2. Januar 2023 befindet sich der Schifffahrtsschalter hier:
Hafenstrasse 4 , 4127 Birsfelden

In unserem Schifffahrtsschalter finden Sie alle Formulare und Informationen zu unseren behördlichen Tätigkeiten.

Gerne können Sie uns auch persönlich an unserem Schifffahrtsschalter besuchen!

Öffnungszeiten
Dienstag & Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr
Beachten Sie unsere Feiertage!

Ausserhalb dieser Öffnungszeiten erreichen Sie uns unter patent@portof.ch sowie unter T: +41 61 639 95 95 für eine individuelle Terminvereinbarung.

Die folgenden Vorgänge erledigen wir für Sie am Schalter:

  • Anmeldung, Ausstellung und Verlängerung der Gültigkeit von Patenten
  • Dienstbuchausstellung
  • Fahrtenbeglaubigung
  • Funktionseinträge
  • Bordbuch
  • Ölkontrollbuch

 

Sie können bei uns am Schifffahrtsschalter mit Karte bezahlen (ausgeschlossen PostFinance Direct Card und American Express).

Antrag Ausstellung Schifferdienstbuch (Erstausstellung)

Hinweise zum Formular

  • Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Schifferdienstbuches durch die Schweizerischen Rheinhäfen mit Kosten verbunden ist
  • Für die Überweisung der Gebühren erhalten Sie eine separate Rechnung. Nach Zahlungseingang werden wir Ihren Antrag bearbeiten
  • Bitte halten Sie folgende Dokumente als Scan zum Hochlanden bereit:

Antrag Ausstellung Schifferdienstbuch (Folgebuch)

Hinweise zum Formular

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Schifferdienstbuches durch die Schweizerischen Rheinhäfen mit Kosten verbunden ist

Für die Überweisung der Gebühren erhalten Sie eine separate Rechnung. Nach Zahlungseingang werden wir Ihren Antrag bearbeiten

Bitte halten Sie folgende Dokumente als Scan zum Hochlanden bereit:

  • Tauglichkeitsnachweis von anerkanntem ärztlichen Fachpersonal, nicht älter als drei Monate (erforderlich bei fehlendem Eintrag) (nach Anlage 1 RheinSchPersV)
  • Vorangehendes Schifferdienstbuch (Seiten Personalien, Schifferdienstbücher und Anschrift, Qualifikationen/Befähigungen und Tauglichkeitsnachweis)
  • Personalausweis/Reisepass/Identitätskarte
  • Passbild
  • Unterschrift auf weissem Papier (für Personalprogramm)

Antrag Gültigkeitsverlängerung Patent

Hinweise zum Formular

  • Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer Rheinpatentkarte/Hochrein- durch die Schweizerischen Rheinhäfen mit Kosten verbunden ist

  • Für die Überweisung der Gebühren erhalten Sie eine separate Rechnung. Nach Zahlungseingang werden wir Ihren Antrag bearbeiten

  • Bitte halten Sie folgende Dokumente als Scan zum Hochlanden bereit:

    • Tauglichkeitsnachweis von anerkanntem ärztlichen Fachpersonal, nicht älter als drei Monate (nach Anlage 1 RheinSchPersV)

    • Passbild

    • Personalausweis/Reisepass/Identitätskarte

    • aktuelle/s Patent/e

    • Unterschrift auf weissem Papier (für Patentkartenaufdruck)