Bundesgerichtentscheid: Keine Vergabe eines kantonalen Monopols
Durch die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) war der Swissterminal auf deren Anfrage hin mitgeteilt worden, dass im Zusammenhang mit dem Projekt Gateway Basel Nord keine Nutzung eines kantonalen Monopols übertragen werde und dementsprechend auch keine Ausschreibungspflicht bestehe. Die SRH sahen daher keinen Grund zur Ausstellung einer anfechtbaren Verfügung. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hatte diese Ansicht gestützt. Das Bundesgericht hat in seinem neuen Entscheid die SRH nun verpflichtet, über das Nichtbestehen einer Ausschreibungspflicht der Swissterminal eine formelle Verfügung zu eröffnen. Selbstverständlich werden die SRH diesen Entscheid akzeptieren und auch umgehend umsetzen. Dieser Vorgang hat keinen Einfluss auf das Bauvorhaben des Hafenbeckens 3.