Schifffahrtsschalter
Achtung: Standort Schifffahrtsschalter!
Seit dem 2. Januar 2023 befindet sich der Schifffahrtsschalter hier:
Hafenstrasse 4 , 4127 Birsfelden
In unserem Schifffahrtsschalter finden Sie alle Formulare und Informationen zu unseren behördlichen Tätigkeiten.
Gerne können Sie uns auch persönlich an unserem Schifffahrtsschalter besuchen!
Öffnungszeiten
Dienstag & Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr
Beachten Sie unsere Feiertage!
Ausserhalb dieser Öffnungszeiten erreichen Sie uns unter patent@portof.ch sowie unter T: +41 61 639 95 95 für eine individuelle Terminvereinbarung.
Die folgenden Vorgänge erledigen wir für Sie am Schalter:
- Anmeldung, Ausstellung und Verlängerung der Gültigkeit von Patenten
- Dienstbuchausstellung
- Fahrtenbeglaubigung
- Funktionseinträge
- Bordbuch
- Ölkontrollbuch
Sie können bei uns am Schifffahrtsschalter mit Karte bezahlen (ausgeschlossen PostFinance Direct Card und American Express).
Antrag Ausstellung Schifferdienstbuch (Erstausstellung)
Hinweise zum Formular
- Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Schifferdienstbuches durch die Schweizerischen Rheinhäfen mit Kosten verbunden ist
- Für die Überweisung der Gebühren erhalten Sie eine separate Rechnung. Nach Zahlungseingang werden wir Ihren Antrag bearbeiten
- Bitte halten Sie folgende Dokumente als Scan zum Hochladen bereit:
- Tauglichkeitsnachweis von anerkanntem ärztlichem Fachpersonal, nicht älter als drei Monate (nach Anlage 1 RheinSchPersV)
- Personalausweis/Reisepass/Identitätskarte
- Passbild
- Ausbildungsvertrag (Erforderlich bei Ausbildung) oder Abschluss Sicherheitsausbildung: https://www.elwis.de/DE/Binnenschifffahrt/Befaehigungsnachweise/Besatzung/Sicherheitsausbildung/Lehrgangsanbieter/Lehrgangsanbieter-node.html
Antrag Ausstellung Schifferdienstbuch (Folgebuch)
Hinweise zum Formular
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Schifferdienstbuches durch die Schweizerischen Rheinhäfen mit Kosten verbunden ist
Für die Überweisung der Gebühren erhalten Sie eine separate Rechnung. Nach Zahlungseingang werden wir Ihren Antrag bearbeiten
Bitte halten Sie folgende Dokumente als Scan zum Hochladen bereit:
- Tauglichkeitsnachweis von anerkanntem ärztlichen Fachpersonal, nicht älter als drei Monate (nach Anlage 1 RheinSchPersV)
(Nur zu erbringen mit 60, 65, 70 Jahren und danach alle zwei Jahre gemäss RheinSchPersV) - Vorangehendes Schifferdienstbuch (Seiten Personalien, Qualifikationen/Befähigungen und Tauglichkeitsnachweis)
(Nur erforderlich, wenn das Schifferdienstbuch nach alter RheinSchPersV ausgestellt wurde) - Personalausweis/Reisepass/Identitätskarte
- Passbild
Antrag Gültigkeitsverlängerung Patent
Hinweise zum Formular
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Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer Rheinpatentkarte/Hochrein- durch die Schweizerischen Rheinhäfen mit Kosten verbunden ist
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Für die Überweisung der Gebühren erhalten Sie eine separate Rechnung. Nach Zahlungseingang werden wir Ihren Antrag bearbeiten
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Bitte halten Sie folgende Dokumente als Scan zum Hochladen bereit:
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Tauglichkeitsnachweis von anerkanntem ärztlichen Fachpersonal, nicht älter als drei Monate (nach Anlage 1 RheinSchPersV)
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Passbild
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Personalausweis/Reisepass/Identitätskarte
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aktuelle/s Patent/e
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Unterschrift auf weissem Papier (für Patentkartenaufdruck)
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Antrag Eintrag der Besonderen Berechtigung auf Befähigungszeugnis als Schifffsführer
Hinweise zum Formular
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Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Befähigungszeugnises als Schiffsführer (Rheinpatent) durch die Schweizerischen Rheinhäfen mit Kosten verbunden ist
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Für die Überweisung der Gebühren erhalten Sie eine separate Rechnung. Nach Zahlungseingang werden wir Ihren Antrag bearbeiten
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Bitte halten Sie folgende Dokumente als Scan zum Hochladen bereit:
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Personalausweis/Reisepass/Identitätskarte
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Befähigungszeugnis als Schiffsführer (Rhienpatent)
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Nachweis von Erwerb der Besonderen Berechtigung
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