Am 9. und 10. September 2019 trafen sich die nichtständigen Arbeitsgruppen CESNI/QP/QM (Qualitätsmanagement) und CESNI/QP/Crew (Besatzungsvorschriften) in Basel in der Schweiz, um ihre Arbeiten im Rahmen der ihnen vom Ausschuss übertragenen Aufgaben fortzusetzen.
Auf Einladung der Schweizer Delegation bestiegen 20 Sachverständige das Schlepp- und Schubboot WILD MAA im Hafen von Birsfelden, wo der Rhein die beiden ZKR-Mitgliedstaaten (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt) Deutschland und Schweiz vereint. Die Sachverständigen passierten die Schleuse von Birsfelden, die sich im Schweizer Teil des Flusses befindet. Das Fahrzeug fuhr flussabwärts auf der Stadtstrecke von Basel bis zur Mittleren Rheinbrücke, wo der internationale Rhein beginnt. Die Sachverständigen konnten so einen guten Einblick in die Schwierigkeiten auf dieser Strecke gewinnen, auf der Ortskenntnisse und beeindruckenden Fähigkeiten der Schiffsführer erforderlich sind.
Hans-Peter Hadorn, ZKR-Kommissar und Direktor der Schweizerischen Rheinhäfen, begrüßte alle Teilnehmer und betonte das uneingeschränkte Engagement der Schweiz für eine weitere Harmonisierung der Vorschriften im Bereich der beruflichen Befähigungen in der Binnenschifffahrt. Er würdigte den neuen Rechtsrahmen, der 2022 auf dem Rhein und in der Europäischen Union (EU) in Kraft treten wird, und zeigte sich überzeugt, dass die EU- und ZKR-Mitgliedstaaten gemeinsam in der Lage sein werden, diese einheitlichen Regelungen zu verwalten.
Die Sachverständigen setzten sich auf ihrer zweitägigen Sitzung in Basel mit dem Qualitätsmanagement auseinander und arbeiteten insbesondere an harmonisierten Prüfungsverfahren. Darüber hinaus vertieften sie die Diskussion im Hinblick auf die Ausarbeitung neuer Besatzungsvorschriften und analysierten hierzu in einem ersten Schritt die von den Sozialpartnern vorgelegte TASCS-Studie (Towards A Sustainable Crewing System).
Die Arbeitsgruppe bedankte sich herzlich bei den Schweizerischen Rheinhäfen für das hervorragend organisierte Treffen der Arbeitsgruppen.