Baggerarbeiten können fortgesetzt werden
Der beim Bagger fehlende Partikelfilter konnte erfolgreich installiert werden, so dass die Maschine lufthygienisch jetzt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und seit 06.08.2018 wieder in Betrieb genommen werden darf.
Jedoch wurde Anfang der Woche bei der Wiederinbetriebnahme ein technischer Defekt an der Hydraulik festgestellt, dieser Schaden wird nun behoben.
Die Arbeiten an der Korrektur Schifffahrtsrinne können am Dienstag, den 14. August 2018 wieder aufgenommen werden.