Willkommen im Kleinboothafen Basel

Seit dem 01.01.2026 betreiben die Schweizerischen Rheinhäfen den Kultur- und Freizeithafen in Kleinhüningen als Anlaufstelle für Bootsbesitzer und Gäste der Region. Direkt am Rhein gelegen bietet der Hafen Liegeplätze sowie die notwendige Infrastruktur für Freizeitboote.

Leistung Jahresmiete Preis
Jahresmiete Liegeplatz (bis 8 m) 2’600 CHF fix pro Jahr
Jahresmiete Liegeplatz (zwischen 8 und 9 m) 330 CHF pro Meter und Jahr (2’640 – 2’970 CHF)
Jahresmiete Liegeplatz (zwischen 10 und 14 m) 340 CHF pro Meter und Jahr (3’400 – 4’760 CHF)
Jahresmiete Liegeplatz (über 15 bis 18 m) 350 CHF pro Meter und Jahr (5’250 – 6’300 CHF)
Jahresmiete Liegeplatz Strom Individueller Verbrauch wird in Rechnung gestellt
Schlüsselkaution (rückerstattbar) 80 CHF

 

Leistung Kurzzeitmiete (Strom inkl.) Preis
Kurzzeitmiete Liegeplatz (bis 8 m) 10 CHF pro Tag
Kurzzeitmiete Liegeplatz (zwischen 8 und 9 m) 14 CHF pro Tag
Kurzzeitmiete Liegeplatz (zwischen 10 und 14 m) 18 CHF pro Tag
Kurzzeitmiete Liegeplatz (über 15 bis 18 m) 22 CHF pro Tag

Alle Preise inkl. MwSt. Tarife können jährlich angepasst werden. Massgebend ist der jeweils gültige Tarif zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Hausordnung / Hafenregeln

Die Einhaltung der Hafenordnung ist Voraussetzung für die Nutzung des Hafens.
Mit Unterzeichnung des Mietvertrags erkennen Bootseigner:innen die Hafenordnung verbindlich an und bestätigen, dass sie das Betriebs- sowie Sicherheitskonzept gelesen und verstanden haben.

Allgemeines

  • Der Hafen ist ausschliesslich für berechtigte Bootseigner:innen und deren Gäste zugänglich.
  • Zugangsberechtigungen und Schlüssel sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden.
  • Die Hafenanlage ist sauber und ordentlich zu halten.
  • Abfälle sind ausschliesslich in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  • Lärm ist auf das Minimum zu beschränken, insbesondere zwischen 22:00 und 07:00 Uhr.

Boote & Sicherheit

  • Boote sind fachgerecht zu vertäuen. Die Schweizerischen Rheinhäfen haften nicht für Schäden durch unsachgemässes Vertäuen.
  • Defekte, Leckagen oder Schäden am Liegeplatz sind unverzüglich dem Hafenmeister zu melden.
  • Das Betanken von Booten im Hafen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet.
  • Das Waschen von Booten mit Reinigungsmitteln ist nicht gestattet (Gewässerschutz).
  • Motorenlaufen im Stand ist auf das notwendige Minimum zu reduzieren.

Haftung

  • Die Haftung des Hafens für Diebstahl, Schäden an Booten oder Ausrüstung ist ausgeschlossen.
  • Bootseigner:innen haften für Schäden, die durch ihr Boot oder ihr Verhalten entstehen.
  • Eine gültige Bootshaftpflichtversicherung ist Pflicht und muss auf Anfrage nachgewiesen werden.

Hausordnung / Hafenregeln

Hausordnung / Hafenregeln