Fachkommissionen
Hier finden Sie Informationen zu den drei Fachkommissionen der Schweizerischen Rheinhäfen.
Legitimation:
Nach §8 Abs. 2 lit. b Rheinhafen-Vertrag in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Verordnung des UVEK über die Inkraftsetzung der Rheinschiffsuntersuchungsordnung (IK-VO RheinSchUO) ist die SRH zuständig für den Vollzug der RheinSchUO und gilt als zuständige Behörde für die Eignungsprüfung und das Ausstellen und Entziehen von Ausweisen für Rheinschiffe (Schiffsuntersuchungskommission).
Zusammensetzung Amtsperiode 2024 bis 2027
Vorsitzender: Ulf M. Körschgen
Stv. Vorsitzender: Florian Faber
Kommissionsmitglieder:
Gerrit Kikkert
Mirko Vecko
Monika Haerri
Hans-Josef Braun
Thorsten Lenz
Udo Rehm
Kostenverrechnung:
Für die Tätigkeiten der SUK ist der aktuell geltende Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen anwendbar (vgl. § 33 I b Rheinhafen-Vertrag i.V.m. Art. 4 IK-VO RheinSchUO).
Die Prüfungskommission Rheinschifffahrt ist eine Fachkommission der SRH, die für die Prüfungen und das Ausstellen wie Erneuern von Rheinpatenten, Hochrheinpatenten, Radarpatenten und ADN-Bescheinigungen zuständig ist. Rechtsgrundlage bilden die Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (inkl. der an die zuständigen Behörden gerichteten Dienstanweisungen) sowie die Hochrheinpatentverordnung. Mitglieder dieser Fachkommission sind vor allem Mitarbeiter der SRH, die über die entsprechenden Patente für den Rhein und Hochrhein verfügen. Unterstützt wird diese Kommission vom Bereich Nautisches Qualitäts- und Sicherheitsmanagement. Die Mitglieder werden für eine Amtsperiode von jeweils vier Jahren vom Verwaltungsrat der SRH gewählt; die Wahlen werden im Amtsblatt BL sowie im Kantonsblatt BS publiziert.
Zusammensetzung Amtsperiode 2024 bis 2027
Vorsitzender: Roland Blessinger
Stv. Vorsitzende: Alexandra Mungenast
Kommissionsmitglieder:
Roger Trefzer
François Pawehls
Daniel Kofmel
Lukas Sibler
Mona Schwaab
Laurent Zind
Pieter Schilder
Marcel Gore
Thomas Anliker
Legitimation:
Nach § 8 Abs. 2 lit. c Rheinhafen-Vertrag in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 der Verordnung über die Eichung der Binnenschiffe (Vo Eichen) ist die SRH für den Vollzug der Vorschriften über die Eichung von Binnenschiffen zuständig, und muss auf Ersuchen des Schiffseigners oder seines Vertreters Eichung, Nacheichung, Anbringen von Eichmarken am Schiff, Ausstellung, Änderung und Verlängerung von Eichscheinen, Führung Eichregister und Erstattung von Mitteilungen (Art. 3 I Vo Eichen) vornehmen.
Zusammensetzung Amtsperiode 2022 bis 2025
Vorsitzender: Daniel Kofmel
Stv. Vorsitzende: Monika Haerri
Kommissionsmitglieder:
François Pawehls
Mona Schwaab
Marcel Gore
David Müller
Kostenverrechnung:
Die Gebührenerhebung und Kostenverrechnung erfolgt nach dem aktuell geltenden Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen (vgl. § 33 I b Rheinhafen-Vertrag) bzw. Art. 6 der Verordnung über die Eichung der Binnenschiffe.