Fachkommissionen

Hier finden Sie Informationen zu den drei Fachkommissionen der Schweizerischen Rheinhäfen.

Legitimation:

Nach §8 Abs. 2 lit. b Rheinhafen-Vertrag in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Verordnung des UVEK über die Inkraftsetzung der Rheinschiffsuntersuchungsordnung (IK-VO RheinSchUO) ist die SRH zuständig für den Vollzug der RheinSchUO und gilt als zuständige Behörde für die Eignungsprüfung und das Ausstellen und Entziehen von Ausweisen für Rheinschiffe (Schiffsuntersuchungskommission).

Zusammensetzung Amtsperiode 2024 bis 2027

Vorsitzender: Ulf M. Körschgen
Stv. Vorsitzender: Florian Faber

Kommissionsmitglieder:
Gerrit Kikkert
Mirko Vecko
Monika Haerri
Hans-Josef Braun
Thorsten Lenz
Udo Rehm

Kostenverrechnung:

Für die Tätigkeiten der SUK ist der aktuell geltende Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen anwendbar (vgl. § 33 I b Rheinhafen-Vertrag i.V.m. Art. 4 IK-VO RheinSchUO).

Legitimation:

Nach § 8 Abs. 2 lit. b Rheinhafen-Vertrag sind die Schweizerischen Rheinhäfen zuständig für den Vollzug der RheinSchPersV, ADN sowie der Hochrhein-Personalverordnung BAV und gelten als zuständige Behörde für die Tauglichkeitsprüfung sowie das Ausstellen und Entziehen von Ausweisen für die Besatzung von Rheinschiffen.

Gewählte Prüfungsexperten für die Amtsperiode 2024 bis 2027:

Roland Blessinger
Lukas Sibler
Till Dürrenberger
Roger Trefzer
François Pawehls
Mona Schwaab
Laurent Zind
Pieter Schilder
Marcel Gore
Thomas Anliker

 

Kostenverrechnung:

Für die Tätigkeiten der Schweizerischen Rheinhäfen im Rahmen der Patentprüfungen ist der aktuell geltende Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen anwendbar.

Legitimation:

Nach § 8 Abs. 2 lit. c Rheinhafen-Vertrag in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 der Verordnung über die Eichung der Binnenschiffe (Vo Eichen) ist die SRH für den Vollzug der Vorschriften über die Eichung von Binnenschiffen zuständig, und muss auf Ersuchen des Schiffseigners oder seines Vertreters Eichung, Nacheichung, Anbringen von Eichmarken am Schiff, Ausstellung, Änderung und Verlängerung von Eichscheinen, Führung Eichregister und Erstattung von Mitteilungen (Art. 3 I Vo Eichen) vornehmen.

Zusammensetzung Amtsperiode 2022 bis 2025

Vorsitzender: Daniel Kofmel
Stv. Vorsitzende: Monika Haerri

Kommissionsmitglieder:
François Pawehls
Mona Schwaab
Marcel Gore
David Müller

Kostenverrechnung:

Die Gebührenerhebung und Kostenverrechnung erfolgt nach dem aktuell geltenden Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen (vgl. § 33 I b Rheinhafen-Vertrag) bzw. Art. 6 der Verordnung über die Eichung der Binnenschiffe.