Schifffahrtspolizei und Hafenaufsicht
Für Sicherheit auf dem Rhein und im Hafen
Die Schifffahrtspolizei der Schweizerischen Rheinhäfen ist für die Belange der Grossschifffahrt (Schiffe ab 20 m Länge) auf dem Rhein sowie für deren Überwachung zuständig. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf dem Rhein von der Landesgrenze (Rhein-km 170.00) bei Basel bis zur Strassenbrücke Rheinfelden (Rhein-km 149.00). Sie ist somit für die Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt zuständig.
Die Schifffahrtspolizei erfüllt eine Reihe von Aufgaben.
Sie kontrolliert die Vorschriften der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt sowie die Sicherheitsstandards bei den Schiffen und der Besatzung, beim Umschlag und den Anlagen. Bei Übertretungen erstellt sie Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft. Bei Offizialdelikten unterstützt und berät sie die jeweils zuständige Kantonspolizei und Umweltbehörde in nautisch-schiffstechnischen Belangen.
Als Hafenaufsicht sorgt sie für Ordnung und Sicherheit im Hafengebiet gemäss den Bestimmungen der Hafenordnung.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail an Schifffahrtspolizei
Aeschbacher-Spezial “Schiff ahoi”
Für die Kleinschifffahrt ist die Kantonspolizei oder kantonale Behörde zuständig:
Schifffahrtspolizei
Der juristische Sitz der Schweizerischen Rheinhäfen sowie der Standort von Schifffahrtspolizei und Hafenaufsicht befindet sich im Hafen Birsfelden.
Kontakt
Hafenstrasse 4
4127 Birsfelden
E-Mail: Schifffahrtspolizei
Tel.: +41 61 639 95 70
Webseite: http://www.port-of-switzerland.ch