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Korrektur Schifffahrtsrinne: Start Bauarbeiten

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Korrektur Schifffahrtsrinne: Start Bauarbeiten

19/07/2018
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News-Korrektur-Schifffahrtsrinne-Start-Bauarbeiten-Schweizerische-Rheinhaefen-Port-of-Switzerland.ch

In den nächsten Tagen beginnen die Arbeiten zur Korrektur Schifffahrtsrinne im Stadtgebiet. Auf Grundlage des Berichts zum Klimawandel des Bundesrates wird in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt des Kantons Basel-Stadt eine Erhöhung der Mindestfahrrinnentiefe um 30 cm realisiert. Für diese Korrektur der Schifffahrtsrinne ist eine punktuelle Abtragung der Rheinsohle notwendig.

Das Projekt des Aktionsplans Schifffahrt der Schweizerischen Rheinhäfen ist dabei eine von mehreren Massnahmen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit und Erhöhung der Zuverlässigkeit der Binnenschifffahrt als nachhaltigen Verkehrsträger zur Versorgung der Schweiz. Die Kosten für das Projekt betragen 4.2 Mio. CHF und werden von den Schweizerischen Rheinhäfen getragen. Die Korrektur Schifffahrtsrinne schafft einen Mehrwert für die Binnenschifffahrt und Ökologie. Die Bauarbeiten erfolgen abschnittsweise und werden voraussichtlich bis im Frühjahr 2019 beendet sein.

Die Arbeiten für die Korrektur der Schifffahrtsrinne im Stadtgebiet zwischen der Dreirosenbrücke und der Birsmündung beginnen in den nächsten Tagen. Im Herbst 2017 wurde die Baubewilligung für das Projekt erteilt, welches von den Schweizerischen Rheinhäfen als Bauherr und dem Tiefbauamt Basel-Stadt als Bauherrenvertretung durchgeführt wird. Nach einer internationalen Ausschreibung wurden die Arbeiten an die Firma Hülskens Wasserbau vergeben, welche über die notwendigen Kenntnisse und Gerätschaften für die anstehenden Arbeiten verfügt. Die Arbeiten führen zu einem Mehrwert für die Binnenschifffahrt sowie Ökologie und werden mit grosser Sorgfalt erfolgen. Die Kosten von 4.2 Mio. CHF werden von den Schweizerischen Rheinhäfen getragen.Ziel der Korrektur Schifffahrtsrinne ist eine Erhöhung der Mindestfahrinnentiefe um 30 cm. Die Massnahme, welche einerseits im Bericht zum Klimawandel des Bundesrates genannt ist, wird die Erreichbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der südlichen Häfen Birsfelden und Auhafen Muttenz steigern. Die Schweizerischen Rheinhäfen haben im Rahmen eines Aktionsplans Schifffahrt diverse Massnahmen zur Förderung der südlichen Häfen in Umsetzung. Mit der Korrektur Schifffahrtsrinne wird nun eine weitere nautische Verbesserung erreicht.

Konkret werden die Korrekturarbeiten in 6 Sektoren gemäss beiliegender Karte (Beilage 1) vorgenommen. Im Durchschnitt werden ca. 25 Zentimeter der Sohle abgetragen, dies auf rund 140’000 m2 Fläche. 35’000 m3 Material (Kies, gemischte Sedimente und Fels) werden bewegt. Der Kies wird ortsnah wiederverwendet und Flachwasserzonen ökologisch aufgewertet. Fels wird abgetragen und verbleibt auf der Rheinsohle. Das Bauunternehmen arbeitet mit Stelzenpontons und einem Hydraulikbagger zum Abtragen des Materials. Zudem sind eine Klappschute zum Transport des ausgebaggerten Sohlenmaterials und ein Kranschiff für den Transport von Kies im Einsatz. Letztlich wird mit einem Peilboot die Vor- und Nachkontrolle der Arbeiten vorgenommen.

Erhöhte Vorsicht für Rheinschwimmer

Im nun startenden Sektor 2 „St. Alban-Fähre – Münster-Fähre“ wird punktuell in die Fahrrinne einragendes Felsmaterial abgetragen sowie das gemischte Sediment aus gelöstem Fels und Kies auf der Sohle bewegt, um die neue Mindestfahrrinnentiefe zu erreichen. Die Arbeiten werden voraussichtlich 4 Wochen dauern. Anschliessend wird unmittelbar mit dem Sektor 3 Münster-Fähre bis kurz unter der Mittleren Brücke weiter gefahren.

Für die Rheinschifffahrt, sowohl Grossschifffahrt wie Kleinschifffahrt, gelten während den Bauarbeiten, die bis voraussichtlich Frühjahr 2019 dauern, diverse Einschränkungen. Die erste Bauphase betrifft den Abschnitt ab oberhalb der St. Alban-Fähre bis unterhalb der Mittleren Brücke (Rhein-km 165,300 bis 166,670). Die konkreten Einschränkungen entnehmen Sie der Nachricht für die Binnenschifffahrt (siehe Beilage 2).

Alle Arbeiten finden innerhalb der Schifffahrtsrinne statt. Die Arbeiten werden zu keinen Erschütterungen oder Wellenschlag führen. Die Rheinschwimmer werden mit Warntafeln auf einem Wahrschauerfloss auf die Arbeiten hingewiesen und um einen Mindestabstand von 50 Metern zum Arbeitsort gebeten. Am jeweiligen Standort der aktuellen Arbeiten werden zudem auf beiden Uferseiten Informationstafeln aufgestellt.

Medienmitteilung als WORD
Medienmitteilung als PDF
Informationstafel mit Karte
Nachricht für die Binnenschifffahrt
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