Das Bundesamt für Verkehr konnte per 1. Februar 2018 der Hafenbahn Schweiz AG die Sicherheitsgenehmigung für den Betrieb der Hafenbahnhöfe erteilen.
Nachdem die Hafenbahn bei der Erstausstellung im Jahr 2015 die Genehmigung für 2.5 Jahre erhalten hatte, darf sie nun die Sicherheitsgenehmigung für den maximal möglichen Zeitraum von 5 Jahren halten. Schlüssel zur Erreichung des Zieles war die vollständige Neuerstellung des Sicherheits-Management-Systems auf Basis eines Integrierten Management Systems. Auf Grundlage der Sicherheitsgenehmigung stellt nicht nur die Hafenbahn ihre Prozesse zum Betrieb der Infrastruktur sicher; sie ist auch Grundlage für die Rangiermanöver der Hafenfirmen welche als Kooperationspartner der Hafenbahn auf dem öffentlichen Bahnnetz in den Häfen ihre Bahnlogistik betreiben.
Die Hafenbahn Schweiz AG ist eine Infrastrukturbetreiberin und Tochtergesellschaft der Schweizerischen Rheinhäfen. Mehr Infos zur Hafenbahn: