Erweiterte elektronische Meldepflicht ab Dezember 2026
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) weitet die elektronische Meldepflicht auf dem Rhein per 1. Dezember 2026 aus. Neu betroffen sind bestimmte Güterschiffe über 86 Meter Länge sowie Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wie Wasserstoff, Methanol oder grossen Batteriesystemen. Die ZKR empfiehlt den betroffenen Unternehmen, die erforderlichen Vorbereitungen frühzeitig zu treffen.
Weitere Informationen finden Sie im verlinkten Dokument der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR).
In diesem Zusammenhang finden Sie nachstehend ein Interview der BICSmail mit Mona Schwaab, Teamleiterin der Revierzentrale.


