SRH: Rücktritte im Verwaltungsrat
SRH: Rücktritte im Verwaltungsrat
Seit 2008, dem Gründungsjahr der Schweizerischen Rheinhäfen, weist der Verwaltungsrat der SRH eine grosse personelle Kontinuität aus. Aus Altersgründen hat nun Dr. Benedikt Weibel seinen Rücktritt als Verwaltungsratspräsident per 31. Dezember 2019 bekannt gegeben. Aufgrund seiner Wahl in den Landrat ist Martin Dätwyler, Direktor der Handelskammer beider Basel, per 30. Juni 2019 aus dem Verwaltungsrat zurückgetreten. Die Nachfolgeplanung mit öffentlicher Ausschreibung ist im Gang.
Dr. Benedikt Weibel wurde 2008 als Verwaltungsratspräsident der Schweizerischen Rheinhäfen ernannt. Aufgrund seiner langjährigen Führungserfahrung als ehemaliger CEO der SBB AG und seinen ausgewiesenen Management-Fähigkeiten, führte er die SRH mit viel Umsicht, einem feinen Gespür und herausragender Kompetenz in der nationalen und internationalen Verkehrspolitik. Dr. Benedikt Weibel verlässt aus Altersgründen den Verwaltungsrat per 31. Dezember 2019. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Schweizerischen Rheinhäfen danken Benedikt Weibel für sein langjähriges Engagement für die Belange der Rheinhäfen und der Schifffahrt.
Am 31. März 2019 wurde Martin Dätwyler als Landrat gewählt. Gemäss dem Gesetz über die Gewaltenteilung und den Vorschriften der Public Corporate Governance können Verwaltungsräte der kantonalen Beteiligungen nicht dem kantonalen Parlament angehören. Deshalb hat Martin Dätwyler per 30. Juni 2019 seinen Rücktritt aus dem Verwaltungsrat erklärt. Dätwyler übernahm seine Funktion als Verwaltungsrat der SRH ebenfalls mit deren Gründung 2008. Mit seinen profunden Kenntnissen der regionalen und nationalen Verkehrspolitik war Martin Dätwyler eine wertvolle Stütze für die Schweizerischen Rheinhäfen. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der SRH danken Martin Dätwyler für sein langjähriges Engagement, bereits auch im Vorfeld der Zusammenlegung der kantonalen Rheinhäfen.
Die Nachfolgeplanung ist im Gang. Die beiden Verwaltungsratsmandate werden öffentlich ausgeschrieben. Gemäss Rheinhafenvertrag werden die Verwaltungsräte von den beiden Vertragskantonen, vertreten durch die Regierungsräte der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt, gewählt.